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Reisen zu Corona-Zeiten

Viele von uns können es kaum erwarten, wieder auf Urlaub zu fahren: Endlich wieder raus aus dem Alltagstrott, Sonne tanken und entspannen – sei es an heimischen Seen, in den Bergen oder an der Mittelmeerküste. Doch ist es derzeit überhaupt ratsam zu buchen? Worauf sollte man jetzt besonders achten? Und gibt es in Zusammenhang mit Covid-19 überhaupt einen Reiseversicherungsschutz?

Die Lust auf Urlaub ist bereits groß und viele Unterkünfte verzeichnen schon zahlreiche Buchungen für den Sommer. Wer also verreisen möchte, tut in vielen Fällen gut daran, rechtzeitig zu buchen – insbesondere, wenn man zeitlich eingeschränkt ist und bereits ein Wunschziel im Auge hat. Allerdings: Ob es möglich sein wird, im Sommer (problemlos) zu verreisen, kann momentan noch nicht mit Sicherheit beantwortet werden. Umso wichtiger ist es daher, sich genau über die Rücktritts- und Stornobedingungen der Reise sowie den Leistungsumfang des Reiseversicherungsschutzes bewusst zu sein.

Bei der Reisebuchung sollten Sie dieses Jahr besonders auf das Kleingedruckte achten:

  • Wie sind die Stornobedingungen gestaltet? Kann aufgrund von Covid-19 kostenlos storniert werden?
  • Was passiert im Fall von Reisewarnungen oder Reisebeschränkungen – kann auf einen anderen Termin umgebucht werden?
  • Welche Maßnahmen treffen Fluglinien und die Unterkunft vor Ort, um einen möglichst sicheren Urlaub zu gewährleisten?

Auch Ihren Versicherungsschutz sollten Sie im Detail prüfen:

Auch wenn sich die Lage europaweit mittlerweile großteils entspannt, leben wir immer noch in einem Ausnahmezustand. Verlassen Sie sich daher nicht darauf, dass eine Reiseversicherung jedenfalls Storno- und Krankheitskosten in Zusammenhang mit Covid-19 übernimmt. Prinzipiell sind Ereignisse im Zusammenhang mit Pandemien oder Epidemien nämlich nicht versicherbar – bei Reiseversicherungen tritt hier der Pandemie-Ausschluss in Kraft. Dies gilt besonders bei Reisewarnungen für das Urlaubsland (Stufe 5 und Stufe 6), welche den Versicherungsschutz in vielen Fällen aufheben.

Einige Versicherungsanbieter haben ihre Versicherungsprodukte jedoch mittlerweile angepasst und bieten einen eingeschränkten Versicherungsschutz: Beispielsweise akzeptieren einige Reiseversicherer eine Corona-Erkrankung als Stornogrund beziehungsweise übernehmen die medizinischen Behandlungskosten bei einer Erkrankung im Ausland. Aber auch hier gilt: Lesen Sie unbedingt das Kleingedruckte!

Du möchtest mehr wissen? Weitere Informationen findest du hier sowie auf unserer FAQ-Seite, welche die wichtigsten Fragen rund um den Reiseversicherungsschutz & Covid-19 beantwortet.

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