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Rund um die Haftpflicht

Missgeschicke sind schnell passiert. Wenn dabei andere Personen oder deren Hab und Gut zu Schaden kommen, sind Sie als Verursacher schadenersatzpflichtig und haften mit Ihrem gesamten Einkommen und Vermögen. Bei einer kaputten Vase mag das nicht so dramatisch sein, wird aber ein Mensch verletzt und trägt dauerhafte Schäden davon, kann ganz schnell die eigene Existenz dadurch bedroht sein.

Die Privathaftpflichtversicherung zahlt bei berechtigten Schadenersatzforderungen eines Dritten, wehrt aber auch ungerechtfertigte Forderungen, welche von Dritten an Sie gestellt werden, ab. In Österreich ist die private Haftpflichtversicherung in der Regel in der Haushaltsversicherung inkludiert. Die meisten von uns sind daher auch für den Fall der Fälle abgesichert, sind sich aber oftmals nicht bewusst in welchen Schadensfällen die private Haftpflichtversicherung wirklich zahlt. Wir haben für Sie ein paar wichtige Punkte zusammengefasst:

Wussten Sie, dass ...

…die private Haftpflichtversicherung hilft unberechtigte Forderungen abzuwehren?

Um Schadenersatz geltend zu machen, wird ein Verschulden vorausgesetzt. Über Schuld und Unschuld lässt sich aber schnell streiten. Die Privathaftpflichtversicherung deckt daher nicht nur den Schadenersatz selbst, sondern übernimmt auch die Kosten rund um die Feststellung bzw. Abwehr von Schadenersatzansprüchen.

…die private Haftpflichtversicherung auch bei Schäden im Ausland zahlt?

Unfälle und Missgeschicke passieren nicht nur zu Hause, sondern auch im Ausland bzw. auf Reisen kann schnell was geschehen. Die meisten Haftpflichtversicherungen gelten in ganz Europa im geografischen Sinn oder in der EU einschließlich einiger Nichtmitgliedstaaten. In diesem Fall werden auch Schäden ersetzt, welche Sie im Urlaub an Dritten verursachen. Wenn Sie viel im Ausland bzw. außerhalb Europas unterwegs sind, empfiehlt sich jedoch der Abschluss einer Reiseversicherung inklusive Haftpflicht. Diese bietet einen wesentlich weiteren Deckungsumfang und meist auch höhere Deckungssummen.

…die Privathaftpflichtversicherung auch Schadenersatz bei Sport- und Freizeitunfällen leistet?

Bei Sport- und Freizeitunfällen denkt man meist nur daran, dass man selbst zu Schaden kommt und dafür eine Unfallversicherung von großem Nutzen ist. Schnell können aber auch Dritte geschädigt werden. Sei es bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Skifahrer auf der Piste, beim Kicken auf dem Fußballfeld oder bei einem Fahrradunfall. Wird eine andere Person dabei dauerhaft geschädigt, können die Schadenersatzansprüche schnell die eigenen finanziellen Mittel übersteigen. Gut, wenn die Privathaftpflichtversicherung den Schaden deckt.

…eine Haushaltsversicherung inklusive Privathaftpflicht für Studenten nicht nur sinnvoll, sondern auch günstig ist?

Solange man als Student noch zu Hause bei den Eltern wohnt und eine gewisse Altersgrenze (von Versicherung zu Versicherung verschieden, meist bis zum vollendeten 26. Lebensjahr) nicht überschreitet, ist man bei den Eltern in der Haftpflichtversicherung mitversichert. Wohnt man in einer WG, im Studentenwohnheim oder zur Untermiete sieht die Sache meist anders aus. Bei WGs bzw. als Untermieter laufen die Haushaltsversicherungen meist auf den Hauptmieter, wobei die anderen Mitbewohner / Untermieter nicht eingeschlossen sind. Ähnlich verhält es sich im Studentenheim. Wer hier keine eigene Haushaltsversicherung inklusive Privathaftpflicht abschließt, ist auch nicht versichert. Mit einer eigenen privaten Haftpflichtversicherung für Studenten, ist man für alle Eventualitäten abgesichert und kann das Studentenleben unbeschwert genießen. Genaueres zum Versicherungsschutz für Studenten lesen Sie hier.

…mit der EFM Exzedentenversicherung (eine Erweiterung der privaten Haftpflichtversicherung) auch Schäden abgedeckt sind, bei denen Standardprodukte nicht leisten?

Mit der Exzedentenhaftpflichtversicherung, einer „Privathaftpflicht-Zusatzversicherung“, bietet Ihnen Ihr EFM Makler ein exklusives Spezialprodukt, welches Schäden deckt, die über die Leistungen der eigenen Privathaftpflichtversicherung hinausgehen oder einspringt, wenn der Schädiger zahlungsunfähig ist. Sie wird somit auch zu einer Ausfalldeckung für Schadenersatzforderungen, die Ihnen zugesprochen werden. Inkludiert ist auch eine Rechtsschutzdeckung für die Durchsetzung von Forderungen aus der Ausfalldeckung, das bedeutet die Versicherung springt ein, wenn eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt und der Schadenersatz vom Dritten nicht einbringbar ist.

Wie für jede andere Versicherung, gilt auch für die private Haftpflichtversicherung: eine umfassende Beratung ist unerlässlich! Je nach Lebenssituation, persönlichen Bedürfnissen und finanzieller Situation kann die Haftpflichtversicherung individuell angepasst werden. Zusätzlich kann Ihr EFM Makler Ihnen spezielle Produkte anbieten, bei welchen Haftungslücken (beispielsweise Schäden innerhalb der Familie, Mietsachschäden oder Neuwertersatz), die bei vielen Standardprodukten nicht gedeckt sind, großteils aufgehoben werden.

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