Tipps zu Versicherungs­schäden

Ratgeber für den Schadensfall


In unseren Ratgebern erfahren Sie, wie Sie sich im Schadensfall richtig verhalten. So können Sie mögliche Schwierigkeiten mit der Versicherung von vornherein vermeiden. Wichtig ist, einige grundlegende Verhaltensregeln zu beachten – vor allem: Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem EFM Versicherungsmakler.

Nur so können wir Sie von Anfang an bestmöglich begleiten, beraten und dafür sorgen, dass Ihr Schadensfall reibungslos und zu Ihrer vollsten Zufriedenheit abgewickelt wird.

Notrufnummern


Schnelle Hilfe im Notfall: Die wichtigsten Notrufnummern auf einen Blick:

  • Rettung - 144
  • Polizei - 133
  • Feuerwehr - 122
  • Euro-Notruf - 112

  • ÖAMTC - 120
  • ARBÖ - 123

  • Vergiftungszentrale     01/406 43 43
  • Wasser- oder Feuerschadennotruf       0800/68 68 377

So reagieren Sie richtig im Schadensfall

Brandschaden – Richtig handeln im Ernstfall
  1. Verständigen Sie die Polizei (133) und Feuerwehr (122).
  2. Sind Personen verletzt? Dann leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie die Rettung (144). Wenn Sie selbst verletzt sind, nehmen Sie sofort ärztliche Hilfe in Anspruch.
  3. Treffen Sie umgehend Maßnahmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
  4. Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau mit Fotos.
  5. Heben Sie beschädigte Gegenstände auf.
  6. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem EFM Versicherungsmakler (wichtige Informationen: Wer, Wann, Wo, Was, Wie viel) und übermitteln Sie auch Fotos.
  7. Warten Sie bitte auf das OK von Ihrem EFM Versicherungsmakler, bevor Sie mit der Reparatur des Schadens beginnen (ausgenommen Vorkehrungen zur Minderung des Schadens).


Wichtige Fristen

  • Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber dem Versicherer zum Schaden: 3 Jahre
  • Bei einer sogenannten qualifizierten Ablehnung verkürzt sich die Verjährungsfrist auf 1 Jahr
Blitzschlag – Sicher handeln bei Blitzschlag
  1. Treffen Sie umgehend alle Maßnahmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
    Bei Brand: Verständigen Sie die Polizei (133) und Feuerwehr (122).
  2. Sind Personen verletzt? Dann leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie die Rettung (144). Wenn Sie selbst verletzt sind, nehmen Sie sofort ärztliche Hilfe in Anspruch.
  3. Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau mit Fotos.
  4. Heben Sie beschädigte Gegenstände auf.
  5. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem EFM Versicherungsmakler (wichtige Informationen: Wer, Wann, Wo, Was, Wie viel) und übermitteln Sie auch Fotos.
  6. Warten Sie bitte auf das OK von Ihrem EFM Versicherungsmakler, bevor Sie mit der Reparatur des Schadens beginnen (ausgenommen Vorkehrungen zur Minderung des Schadens).


Wichtige Fristen

  • Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber dem Versicherer zum Schaden: 3 Jahre
  • Bei einer sogenannten qualifizierten Ablehnung verkürzt sich die Verjährungsfrist auf 1 Jahr
Einbruch & Vandalismus – Sicher handeln bei Vorfällen
  1. Achten Sie darauf, dass Sie keine Spuren vernichten.
  2. Verständigen Sie die Polizei (133) und lassen Sie sich eine Bestätigung der Anzeige geben.
  3. Lassen Sie Konten, Schecks, Kreditkarten, Scheckkarten, Sparbücher usw. sperren.
  4. Treffen Sie sofort alle Maßnahmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
  5. Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau mit Fotos.
  6. Heben Sie beschädigte Gegenstände auf.
  7. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem EFM Versicherungsmakler (wichtige Informationen: Wer, Wann, Wo, Was, Wie viel) und übermitteln Sie auch Fotos.
  8. Warten Sie bitte auf das OK von Ihrem EFM Versicherungsmakler, bevor Sie mit der Reparatur des Schadens beginnen (ausgenommen Vorkehrungen zur Minderung des Schadens)


Wichtige Fristen

  • Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber dem Versicherer zum Schaden: 3 Jahre
  • Bei einer sogenannten qualifizierten Ablehnung verkürzt sich die Verjährungsfrist auf 1 Jahr
Hagelschaden am Kfz – Sicher handeln und schnell Hilfe erhalten
  1. Decken Sie Ihr Kfz möglichst vor einem Unwetter mit Hagelgefahr ab, um Dellen und Lackbeschädigungen zu vermeiden.
  2. Kommt es zu Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug, dokumentieren Sie den Schaden bestmöglich mit Fotos.
  3. Melden Sie den Schaden bitte unverzüglich Ihrem EFM Versicherungsmakler. Stellen Sie sicher, die wichtigsten Informationen (Wer? Wann? Was? Wo? Wie viel?) inklusive der Schadensdokumentation zu übermitteln.
  4. Kommt es zu einer Begutachtung, ist es empfehlenswert, das Auto vorab gründlich zu waschen, um das Ausmaß der Beschädigung bestmöglich sichtbar zu machen.
  5. Warten Sie mit Reparaturen bitte auf die Freigabe durch Ihren EFM Versicherungsmakler. Davon ausgenommen sind lediglich sofort notwendige Reparaturen, die der Schadenminderung oder der Vermeidung von Folgeschäden dienen.
Raub & Diebstahl – So reagieren Sie richtig
  1. Verständigen Sie die Polizei (133) und lassen Sie sich eine Bestätigung der Anzeige geben.
  2. Lassen Sie Konten, Schecks, Kreditkarten, Scheckkarten, Sparbücher usw. sperren.
  3. Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau mit Fotos.
  4. Heben Sie beschädigte Gegenstände auf.
  5. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem EFM Versicherungsmakler (wichtige Informationen: Wer, Wann, Wo, Was, Wie viel) und übermitteln Sie auch Fotos.
  6. Warten Sie bitte auf das OK von Ihrem EFM Versicherungsmakler, bevor Sie mit der Reparatur des Schadens beginnen (ausgenommen Vorkehrungen zur Minderung des Schadens).


Wichtige Fristen

  • Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber dem Versicherer zum Schaden: 3 Jahre
  • Bei einer sogenannten qualifizierten Ablehnung verkürzt sich die Verjährungsfrist auf 1 Jahr
Sturmschaden – Wichtige Schritte nach einem Unwetter
  1. Versuchen Sie die vom Sturm verursachte Gebäudeöffnung zu schließen, um weiteren Schaden durch Regenwasser zu verhindern [rufen Sie, wenn notwendig, auch die Feuerwehr (122)] - riskieren Sie aber nicht Ihr Leben oder Ihre Gesundheit!

  2. Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau mit Fotos.

  3. Heben Sie beschädigte Gegenstände auf.

  4. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem EFM Versicherungsmakler (wichtige Informationen: Wer, Wann, Wo, Was, Wie viel) und übermitteln Sie auch Fotos.

  5. Warten Sie bitte auf das OK von Ihrem EFM Versicherungsmakler, bevor Sie mit der Reparatur des Schadens beginnen (ausgenommen Vorkehrungen zur Minderung des Schadens).


Wichtige Fristen

  • Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber dem Versicherer zum Schaden: 3 Jahre
  • Bei einer sogenannten qualifizierten" Ablehnung verkürzt sich die Verjährungsfrist auf 1 Jahr
Wasserschaden – Wichtige Schritte im Schadensfall
  1. Drehen Sie den Hauptwasserhahn in Ihrer Wohnung / Ihrem Haus ab.

  2. Informieren Sie Ihren Nachbarn, wenn das Wasser von dort kommt.

  3. Rufen Sie, wenn erforderlich, die Feuerwehr (122) oder einen Installateur.

  4. Treffen Sie umgehend alle Maßnahmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

  5. Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau mit Fotos.

  6. Heben Sie beschädigte Gegenstände auf.

  7. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem EFM Versicherungsmakler (wichtige Informationen: Wer, Wann, Wo, Was, Wie viel) und übermitteln Sie auch Fotos.

  8. Warten Sie bitte auf das OK von Ihrem EFM Versicherungsmakler, bevor Sie mit der Reparatur des Schadens beginnen (ausgenommen Vorkehrungen zur Minderung des Schadens).


Wichtige Fristen

  • Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber dem Versicherer zum Schaden: 3 Jahre
  • Bei einer sogenannten qualifizierten" Ablehnung verkürzt sich die Verjährungsfrist auf 1 Jahr
Kfz-Schäden – Wichtige Schritte nach einem Unfall
  1. Zuerst:
    Nach einem Unfall, an dem ein Kfz beteiligt ist, haben die Unfallbeteiligten sofort anzuhalten und die Unfallstelle abzusichern; sind Personen verletzt, ist Hilfe (Rettung, Feuerwehr, Polizei) zu holen oder Erste Hilfe zu leisten. Weiters haben die Beteiligten an der Feststellung des Unfallherganges mitzuwirken.

  2. Immer:
    Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem EFM Versicherungsmakler (wichtige Informationen: Wer, Wann, Wo, Was, Wie viel)
    Warten Sie bitte auf das OK durch uns, bevor Sie mit der Reparatur des Schadens beginnen (ausgenommen Vorkehrungen zur Minderung des Schadens).

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